1. Vertragsgegenstand
Tooltime stellt dem Lizenznehmer ein Servicepaket mit professionellen Kommunikations-, Wissens- und Beratungstools in Form von Online-Leistungen (nachfolgend KNOW&SHARE) sowie in Form leistungsergänzender Services im Rahmen eines Lizenzpaketes zur Verfügung. Die Nutzung durch den Lizenzpartner erfolgt befristet in Lizenz.
2. Nutzungsrechte, Rechte Dritter
a. Nutzungsrecht
Der Lizenzpartner erhält an den im Rahmen des Know&Share-Paketes gelieferten Softwarelösungen ein zeitlich befristetes, einfaches Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht ist persönlich, nicht übertragbar und nicht ausschließlich.
b. Eigentümerschaft und Hosting
Eigentümerin der technischen Lösung ist die Tooltime Management Consultants GmbH. Hostingpartner ist die Strato AG, Pascalstraße 10, 10587 Berlin, zertifiziert nach ISO27001. Das Know&Share ist passwortgeschützt und die Daten werden mittels SSH übertragen, die Verbindung per SSL verschlüsselt.
c. Inhalte
Die Inhalte von Know&Share werden dem Lizenznehmer im Rahmen des Lizenzvertrags überlassen. Er hat alle Rechte zur Nutzung, Veränderung und Löschung. Die Urheberschaft bleibt bei Tooltime. Inhalte aus anderen Quellen unterliegen der Urheberschaft der jeweiligen Quelleninhaber.
d. Nach Vertragsende
Nach Ende der Lizenzpartnerschaft erlischt das Recht auf Nutzung der technischen Funktionen sowie Bearbeitung des entstandenen Contents. Tooltime versetzt die Know&Share-Instanz des Lizenznehmers in einen Read-only Zustand.
3. Gewährleistung
a. Leistungsgarantie
Tooltime gewährleistet, dass die Leistungen den Angaben im Angebot entsprechen. Weichen Angaben in einer Auftragsbestätigung vom Angebot ab, gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung.
b. Mängelbeseitigung
Mangelhafte Leistungen sind nach Wahl von Tooltime unentgeltlich nachzubessern oder neu zu erbringen. Unerhebliche Abweichungen sowie nicht reproduzierbare Softwarefehler stellen keinen Mangel dar.
c. Prüfungsfrist
Beanstandungen von offenkundigen Mängeln sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang zulässig. Bei versteckten Mängeln muss die Mangelrüge spätestens 1 Jahr nach Empfang bei Tooltime eintreffen.
d. Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren binnen 12 Monaten nach Leistung.
4. Haftung
a. Allgemeines
Da Know&Share auf Open Source Software entsprechend der GPL-Lizenz basiert, übernimmt die Tooltime Management Consultants GmbH keine Gewährleistung.
b. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Tooltime haftet für entstandene Schäden nur, soweit Tooltime oder den Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
c. Leichte Fahrlässigkeit
Tooltime haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Diese Haftung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt – bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
a. Zahlungsfrist
Die Lizenzgebühren sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung fällig und zahlbar frei Konto, es sei denn, die Parteien haben Zahlung per Lastschrift vereinbart.
b. Preisanpassung
Tooltime ist berechtigt, zu Beginn einer Vertragsverlängerung eine Anpassung der Lizenzgebühren zu verlangen – erstmals nach einer Vertragslaufzeit von einem Jahr. Jede Erhöhung muss zwei Monate vorher schriftlich angekündigt werden und darf höchstens 10 % der zuletzt geschuldeten Lizenzgebühren betragen.
c. Inflationsanpassung
Tooltime ist ferner berechtigt, eine Anpassung der Lizenzgebühr zu verlangen, wenn sich der Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamts um mindestens 5 % verändert. Eine Anpassung kann frühestens nach 12 Monaten Vertragslaufzeit wirksam werden.
6. Rechtsverfolgung
Für den Fall, dass der Lizenzpartner der Tooltime wegen Rechtsverletzungen in Anspruch genommen wird, ist der Lizenzpartner verpflichtet, diese sofort zu informieren und Tooltime bei der Abwehr derartiger Ansprüche uneingeschränkt zu unterstützen.
7. Sonstiges
a. Abtretung
Tooltime kann ohne Zustimmung des Lizenzpartners den Lizenzpartnervertrag auf Dritte übertragen.
b. Kündigungsrecht
Das Kündigungsrecht gem. § 649 BGB wird abbedungen.
c. Formularerfordernis
Abweichende oder ergänzende Bestimmungen sowie Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
d. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
e. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für Fragen zu unseren AGB kontaktieren Sie uns unter support@know-and-share.com.